Tales of Illusion

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AGB

  1. Auftritt des Künstlers mit einer Zaubershow bei der im Auftrag erteilten Veranstaltung am vereinbarten Veranstaltungstag.
  2. Das zu präsentierende Programm und die Länge des Programms ergeben sich aus dem erteilten Auftrag oder nach vorheriger Absprache.
  3. Eine Stornierung des Auftrages kann bis  2 Wochen vor dem geplanten Termin kostenlos storniert werden. Ab 2 Wochen vor dem geplanten Termin werden 50% der Gage, als Stornogebühr, fällig. Ab 1 Woche vor dem geplanten Termin werden 75% der Gage, als Stornogebühr, fällig. Sollte am Tag der geplanten Veranstaltung eine Stornierung erfolgen, so wird die volle Gage berechnet (ausgeschlossen aus Gründen von höherer Gewalt).
  4. Im Krankheitsfalle versucht der Künstler, einen gleichwertigen Ersatz zu finden.
  5. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch den Künstler. Der Betrag wird nach der Show vor Ort in Bar ausgezahlt oder auf ein Bankkonto des Künstlers überwiesen.
  6. Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder ähnliche Ausgaben sind nicht in der vereinbarten Gage enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
  7. Für eine pflichtgemäße Versteuerung der Gage und Abgaben, die den Künstler selbst betreffen, sorgt der Künstler selbst.
  8. Der Künstler ist Umsatzsteuerpflichtig. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. 7% Mehrwertsteuer.
  9. Der Veranstalter versichert, die unten angegebene Bühnenanweisung einzuhalten. Sind wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt der Auftritt nicht zu Stande und es fallen 100% der vereinbarten Gage an.
  10. Für den Fall, dass Musik verwendet wird, sorgt der Veranstalter für die ordnungsgemäße Entrichtung der eventuell anfallenden GEMA – Gebühren (nur bei öffentlichen Auftritten). Eine Liste mit den verwendeten Musikstücken kann, zu diesem Zweck, vom Veranstalter eingefordert werden.
  11. Für Schäden am Eigentum des Künstlers, die durch den Veranstalter oder einen beauftragten Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Veranstalter.
  12. Der Künstler ist in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung seines Programms frei. Wünsche können, im Rahmen der Möglichkeiten des Künstlers, berücksichtigt werden.
  13. Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Bei vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerungen, die den Programmbeginn um mehr als 60 Minuten über die vereinbarte Zeit hinausschieben, erfolgt ein Aufschlag von 10% auf die Gage. Kann das Programm bis 120 Minuten nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht stattfinden, so gilt dies als Ereignis, das die Aufführung verhindert. Ereignisse, die die Aufführung verhindern, entbinden nicht von der Zahlung des Honorars (ausgeschlossen aus Gründen von höherer Gewalt).
  14. Nicht alkoholische Getränke (Cola, Fanta, Sprite, Wasser und Kaffee) und eine warme Mahlzeit sind zum Auftritt für den Künstler und dessen Helfer im normalen Umfang kostenfrei.
  15. Künstler stellt dem Veranstalter auf Wunsch entsprechendes Presse- und Fotomaterial in digitaler Ausführung zur Verfügung.
  16. Grundsätzlich sind Foto- und Videoaufnahmen für private bzw. betriebsinterne Zwecke erlaubt, wenngleich das Urheberrecht der gesamten Aufführung beim Künstler liegt. Für Veröffentlichungen von Bildmaterial ist die Erlaubnis des Künstlers einzuholen.
  17. Der Gerichtsstand ist Köln.

Bühnenanweisung

Bühne:

  • Bühne mit mindestens ca. 20 qm (5×4 Meter / BxT)
  • von hinten und seitlich für das Publikum nicht einsehbar
  • hinter dem Künstler darf keine spiegelnde Fläche sein (z.B. Fenster oder Spiegel)
  • Einen sauberen Vorbereitungs- und Umkleideraum in der Nähe der Bühne. Nicht möglich sind: Flure, Toiletten, Küchen oder ähnliche Plätze, die nicht zum Umziehen geeignet sind
  • bei Aussenveranstaltungen (NUR mit den Charakteren Sam oder Serge möglich!) kann ein Auftritt nur bei gutem Wetter (Sonnenschein oder leicht bewölkt und maximal bei schwachem Wind -> 6-11 km/h – Windstärke 2) stattfinden.

Licht:

  • Eine dem Saal angepasste Lichtanlage mit mindestens 4 Scheinwerfern (1 blau, 1 rot, 2 weiss) (gilt nur für “kleines Paket”)
  • Bei Freiluftveranstaltungen, die Tagsüber stattfinden, wird keine Lichtanlage benötigt

Ton:

  • Eine dem Saal angepasste Tonanlage mit CD (muss gebrannte CD’s abspielen können) oder Anschluss für MP3 – Player (Stereo Chinch)

Der Künstler wird etwa 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vor Ort eintreffen (für Lichteinstellungen und Soundcheck).

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